Willkommen auf der Plattform der Umweltanwaltschaften Österreichs!

In jedem österreichischen Bundesland ist von den jeweiligen Landesregierungen eine Umweltanwaltschaft eingerichtet. Die Umweltanwaltschaften vertreten die öffentlichen Interessen des Natur- und Umweltschutzes. Zusätzlich unterstützen sie die Bürgerinnen und Bürger bei Umweltproblemen und Missständen.

Am 31. Jänner 2019 hat der NÖ Landtag die Umsetzung der Aarhus-Konvention in Niederösterreichisches Landesrecht (Naturschutzgesetz und Jagdgesetz) beschlossen. Dabei wurden neue Beteiligungsrechte für NGOs beschlossen und gleichzeitig die Kompetenzen der NÖ Umweltanwaltschaft gesichert. Die anderen Bundesländer sind nunmehr aufgerufen, dem Beispiel Niederösterreichs zu folgen. Nähere informationen finden Sie hier (Datei im Format .pdf)