Willkommen auf der Plattform der Umweltanwaltschaften Österreichs!
In jedem österreichischen Bundesland ist von den jeweiligen Landesregierungen eine Umweltanwaltschaft eingerichtet. Die Umweltanwaltschaften vertreten die öffentlichen Interessen des Natur- und Umweltschutzes. Zusätzlich unterstützen sie die Bürgerinnen und Bürger bei Umweltproblemen und Missständen.
Neuigkeiten
Oö. Abfallwirtschaftsplan 2017
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- Kategorie: Oberösterreich - Stellungnahmen & Initiativen
Oö. Abfallwirtschaftsplan 2017
Gemäß § 19 Abs. 1 Oö. AWG 2009 hat die Oö. Landesregierung zur Erreichung der Ziele und unter Beachtung der Grundsätze dieses Landesgesetzes (§ 1) sowie des Bundesabfallwirtschaftsplanes nach Anhörung von in dieser Regelung aufgezählten Organisationen und Institutionen einen Landesabfallwirtschaftsplan zu beschließen und auf der Internetseite des Landes Oberösterreich sowie durch Auflage bei der zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung und den Bezirksabfallverbänden zu veröffentlichen.
Studie: Fischaufstiegsschnecken – Funktionsfähigkeit und Eignung für unterschiedliche Standorte zum gegenwärtigen Wissensstand
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- Kategorie: Oberösterreich - Publikationen
Fischaufstiegsschnecken werden als innovative Lösung zur Herstellung der Durchgängigkeit gesehen. Aus diesem Anlass hat die Oö. Umweltanwaltschaft das Büro ezb-TB Zauner GmbH beauftragt, die Funktionsfähigkeit und den Einsatzbereich von FAS nach aktuellem Wissensstand zu überprüfen. Die Ergebnisse dazu finden Sie in der aktuellen Studie auf unserer Homepage....
Offener Brief der Umweltanwaltschaften zur Gewerbeordnungsnovelle
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- Kategorie: Gemeinsame Stellungnahmen & Initiativen
Nach wie vor steht die in den letzten Wochen breit kritisierte GewO-Novelle im Raum und zur Disposition im Rahmen des "freien Spiels der Kräfte" im Parlament.
Die Umweltanwaltschaften haben sich daher in einem offenen Brief an Herrn Bundeskanzler Mag. Christian Kern, an Herrn Vizekanzler Dr. Wolfgang Brandstetter, an Herrn Bundesminister Sebastian Kurz, an Herrn Bundesminister Mag. Dr. Harald Mahrer und an die Klubobleute der Parlamentsparteien gewandt und darauf hingewiesen, dass mit der vorgesehenen Verfassungsbestimmung hinsichtlich der im vorgesehenen künftigen Betriebsanlagenverfahren anzuwendenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen jegliche Fürsprache für den ansonsten unvertretenen Naturschutz verloren ginge und die
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