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Gegen die Schwächung der Oberösterreichischen Umweltanwaltschaft!
Am 4. Jänner 2019 endete die Begutachtungsfrist für die Oberösterreichische Natur- und Landschaftsschutznovelle 2019. Damit sollen nicht nur Forststraßen oder Entwässerungen von Feuchtflächen bewilligungsfrei errichtet werden können und Seenschutz, Uferschutz und Landschaftsschutz aufgehoben oder eingeschränkt werden. Es soll auch der Oberösterreichsichen Umweltanwaltschaft die Parteistellung entzogen werden und zwar in Verfahren zum Schutz von vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten und in Verfahren innerhalb von Europaschutzgebieten.

Die im Entwurf vorgesehene Beschneidung der Parteienrechte der Oberösterreichischen Umweltanwaltschaft wird von allen Umweltanwaltschaften auf das Schärfste kritisiert!

Warum? Mit dem Argument der Umsetzung der Aarhus-Konvention zur Beteiligung von NGOs an Umweltverfahren wird versucht das vorhandene bewährte System zum Schutz von Umweltinteressen auszuhöhlen und zu schwächen. Denn im Gegenzug bekommen NGOs keine Parteistellung, sondern bloß ein Beschwerderecht. Heimische geschützte Arten sollen gar keine Vertretung – weder Umweltanwaltschaft noch NGO – mehr bekommen.

Ein solches Vorgehen ist kurzsichtig und kontraproduktiv und dient weder den Interessen der Umwelt noch der Wirtschaft. Denn die Landes-Umweltanwaltschaften erbringen große Leistungen als „Nahtstelle“ zwischen Zivilgesellschaft/NGOs einerseits sowie Politik/Verwaltung/Wirtschaft andererseits. Durch den gezielten Ausschluss von Parteien aus den Verfahren wird ein lösungsorientiertes Miteinander unmöglich gemacht und Verzögerungen geradezu provoziert, die sich durch Beschwerden an das Gericht ergeben.

Die Streichung der Parteistellung in Artenschutzverfahren und in europarechtlichen Belangen ist ein deutliches Signal gegen die bisherigen Bemühungen der Oberösterreischen Umweltanwaltschaft um einen Ausgleich zwischen Naturschutz- und Nutzungsinteressen, wie etwa im Bereich des Bibermanagements, der Sicherung und Wiederherstellung fischökologisch wertvoller Strukturen, des Vogelschutzes (Windkraft, Zugrouten, Leitungsschutz), des Insektenschutzes (Wildbienen, Lichtverschmutzung), etc.

Nach Hainburg und Zwentendorf leisten die Umweltanwaltschaften in ganz Österreich seit Jahrzehnten die wichtige Aufgabe der Natur eine Stimme zu geben und in den Verfahren die öffentlichen Interessen des Schutzes von Natur und Landschaft frei von Weisungen, überparteilich und nur der Sache verpflichtet zu vertreten. Die vorliegende Novelle ist eine Missachtung des Wertes dieser Arbeit für das Gelingen auch komplexer Verfahren.

Wir ersuchen daher Landeshauptmann Mag. Stelzer und die Oberösterreichische Landesregierung eindringlich, die Kompetenzen der Oberösterreichischen Umweltanwaltschaft beizubehalten. Damit wird der effektive Schutz von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage unserer nachfolgenden Generationen gesichert. Damit wird auch gewährleistet, dass bei einander widersprechenden Interessen kooperativ Lösungen gefunden werden können, wo ansonsten Interessensgegensätze aufeinanderprallen und sinnlos eskalieren.

ONLINE-Petition: Die Natur braucht eine Stimme!

Die Österreichischen Umweltanwaltschaften haben dazu auch eine Online-Petition gestartet, die inzwischen bereits mehr als 5.000 Unterschriften aufweist und weiterführende Informationen enthält! Weitere Aktionen sind in Planung. Zur Petition

Gemeinsame Stellungnahme der Umweltanwaltschaften zum Begutachtungsentwurf betreffend das Landesgesetz, mit dem das Oberösterreichische Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001, das Oberösterreichische Nationalparkgesetz und das Oberösterreichische Umwelthaftungsgesetz geändert werden soll (OÖ Natur- und Landschaftsschutzgesetznovelle 2019)

Rückfragen an:

Hofrätin MMag. Ute Pöllinger, Umweltanwältin Steiermark und aktuelle Vorsitzende der Konferenz der Umweltanwaltschaften, Tel.: +43 (0316) 877 2965
Die Umweltanwaltschaften in den Bundesländern