Gemeinsame Stellungnahmen & Initiativen

Das Renaturierungsgesetz (Nature Restoration Law) ist ein Gesetzesvorhaben der EU. Damit soll eine rechtlich bindende Grundlage geschaffen werden, um Ökosysteme wiederherzustellen und Europas Biodiversität zu sichern. Das ist dringend nötig, denn obwohl intakte Ökosysteme die Grundlage unseres Lebens darstellen, befindet sich die Natur in Europa derzeit in keinem guten Zustand – und das gilt auch für Österreich. So sind mehr als 80 % der Arten, die nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU geschützt sind, in keinem guten Zustand und 90 % der ursprünglich vorhandenen Moorflächen sind stark beeinträchtigt oder zerstört.

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme äußern sich die Umweltanwaltschaften Österreichs u.a. zu den Zielsetzungen im Energiebereich für die Bundesländer, zur Mitberücksichtigung von HGÜ (Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung) sowie zu den Ausschlussflächen.

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