Gemeinsame Stellungnahmen & Initiativen

Gemeinsame Stellungnahme der österreichischen Umweltanwaltschaften
Schwerpunkt der Novelle ist die Umsetzung konkreter Bestimmungen der Aarhus-Konvention über die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten im Abfallwirtschaftsgesetz, Immissionsschutzgesetz-Luft und im Wasserrechtsgesetz. Im Wasserrechtsgesetz sind die anerkannten Umweltorganisationen nur  bei „möglichen erheblichen Auswirkungen“ dem behördlichen Verfahren beizuziehen. In allen anderen Fällen haben die anerkannten Umweltorganisationen nur ein nachträgliches gerichtliches Überprüfungsrecht. Die Auslegung des Kriteriums „mögliche erhebliche Auswirkungen“ wird in der Praxis zu großen Abgrenzungsproblemen führen. Die Österreichischen

Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus hat angekündigt, fristgerecht gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission zum Beihilfen-Verfahren zum KKW Paks (SA.38454 Possible aid to the Paks nuclear power station) vor dem Europäischen Gerichtshof eine Nichtigkeitsklage gemäß Art. 263 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union einzubringen.