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Neben dem sogenannten „Marchfeldkogel“, einer Hügeldeponie mit einem Flächenausmaß von etwa 112 Hektar und einer in Aussicht genommenen Maximalhöhe von 40 Metern (Verfüllvolumen: Rund 10 Mio. Kubikmeter Bodenaushub ohne bzw. etwa 15 Mio. Kubikmeter mit Verfüllung eines „Canyons“ sowie etwa 10,6 Mio. Kubikmeter Baurestmassen) sind derzeit zwei weitere Deponiehügel-Projekte in Markgrafneusiedl eingereicht worden, eines („Abbaufeld Kies IV“) mit einer Fläche von ca. 22,6 Hektar und einer Maximalüberhöhung von 25 Metern (Verfüllvolumen: Etwa 1 Mio. Kubikmeter Bodenaushub und rund 3,2 Mio. Kubikmeter Baurestmassen), weiters die „Deponie Kleeblatt“ mit einem in Aussicht genommenen Flächenausmaß von rund 44 Hektar und einer Überhöhung im Ausmaß von maximal 14 Metern über dem ursprünglichen Gelände (Verfüllvolumen: Rund 1 Mio. Kubikmeter Bodenaushub sowie ca. 3 Mio. Kubikmeter Baurestmassen).

Die NÖ Umweltanwaltschaft erachtet diese Vorhaben als „nicht umweltverträglich“ – und zwar aus nachstehenden Gründen:

Es ist festzuhalten, dass es absolut nichts Ehrenrühriges, sondern aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen sogar ein gebotenes Verhalten darstellt, wenn die im Marchfeld tätigen Unternehmen danach streben, sich vorab zusätzliche Deponierungsvolumina – vor allem für Baurestmassen – für Jahrzehnte zu sichern, zumal die rege Abbruch- und Bautätigkeit in Wien einen entsprechenden Bedarf nahelegt.

Aus weiter oben angeführten Gründen kann jedoch aus Sicht der NÖ Umweltanwaltschaft keinesfalls von umweltverträglichen Vorhaben gesprochen werden. Zudem ist jedenfalls zu berücksichtigen, dass sich im Marchfeld in den letzten Jahrzehnten eine fragile Balance zwischen wirtschaftlichen Nutzungen einerseits und der Lebensqualität der ebendort beheimateten Bevölkerung andererseits etabliert hat – ein sehr labiles Gleichgewicht, dass durch die Realisierung der nunmehr geplanten „Hügeldeponie“-Vorhaben massiv ins Kippen käme und aus Perspektive der dort lebenden Menschen unverhältnismäßige Belastungen für viele weitere Jahrzehnte bedingen würde.

Die NÖ Umweltanwaltschaft gibt in diesem Zusammenhang zur Thematik „Baurestmassen-Recycling“ generell zu bedenken:

Die Europäische Union strebt zum Erreichen der Klimaschutzziele, zur Verringerung der Umweltbelastung und für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung eine Reformierung der europäischen Wirtschaft zu einer Kreislaufwirtschaft an. In ihrer Natura 2000-Richtlinie fordert die Europäische Kommission den Schutz der Biodiversität, wobei vorrangig der zu hohe Landschaftsverbrauch eingeschränkt werden muss.

Bezüglich der Vermeidung von Abfällen sieht die 2010 in Kraft getretene europäische Abfallrahmenrichtlinie verbindliche Recyclingquoten für die Staaten der Europäischen Union vor. Die Recyclingquote soll bei Bau- und Abbruchabfällen bis zum Jahr 2020 auf durchschnittlich 70 Prozent des Abfallaufkommens gesteigert werden. Ziel ist es, aus Bauabfällen hochwertige Bauprodukte im Sinne eines geschlossenen Kreislaufes zu erzeugen.

Die Europäischen Staaten sind aufgefordert, die Verwendung von Recycling-Baustoffen zu fördern, um die Mindestrecyclingquote von 70 Prozent bei mineralischen Bauabfällen zu gewährleisten.

Hierdurch wird die Umwelt in mehrfacher Hinsicht geschützt:

Und wie fördert nun Österreich die Verwendung von Recycling-Baustoffen?

Die entsprechende „Baustoffrecycling-Verordnung“ des Bundes, die im Wesentlichen am 1. Jänner 2016 in Kraft getreten ist, wird von der Wirtschaft als „Recyclingkiller“ bezeichnet (nicht wirtschaftlich darstellbar, zu wenige Produkte, zu rigide in den Prüfpflichten, zu bürokratisch). Demnach seien aufgrund der kleinen Zahl von Produkten überhaupt nur sehr geringe Recyclingquoten erzielbar und führten eine bürokratische und kostenintensive Administration und Kontrolle sogar dazu, dass das bislang funktionierende Recycling von Baurestmassen wirtschaftlich nicht mehr darzustellen wäre.

Es besteht demnach großer Handlungsbedarf für den österreichischen Gesetzgeber, um die EU-Vorgaben zum Baurestmassen-Recycling erreichen zu können – und es darf keinesfalls passieren, dass Baurestmassen aufgrund unzulänglicher Regelungen nur mehr bzw. überwiegend deponiert werden. Die „Deponiehügel“-Vorhaben in Markgrafneusiedl zeigen bereits jetzt, wohin die Reise gehen könnte…