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Am 28. Oktober 2016 ist die dringend erforderliche Novelle zur Baustoffrecycling-Verordnung in Kraft getreten. Die Umweltanwaltschaften Österreichs haben sich mit großem Einsatz für diese Novelle engagiert, um zu erreichen, dass wesentlich höhere Volumina an Baurestmassen als bisher recycelt werden können und somit nicht auf Deponien landen müssen.

Die Zusammenfassung eines Vortrags von Mag. Thomas Hansmann, MAS zu den Änderungen durch die nunmehrige Novelle steht Ihnen als Datei im Format .pdf zum Download zur Verfügung.