Drucken

Am 31. Jänner 2019 hat der NÖ Landtag die Umsetzung der Aarhus-Konvention in Niederösterreichisches Landesrecht (Naturschutzgesetz und Jagdgesetz) beschlossen. Dabei wurden neue Beteiligungsrechte für NGOs beschlossen und gleichzeitig die Kompetenzen der NÖ Umweltanwaltschaft gesichert. Die anderen Bundesländer sind nunmehr aufgerufen, dem Beispiel Niederösterreichs zu folgen. Nähere informationen finden Sie hier (Datei im Format .pdf)