Gegen den naturschutzbehördlichen Feststellungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land als zuständige Naturschutzbehörde hat die Oö. Umweltanwaltschaft Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Oö. erhoben; zur Untermauerung wurde ein gewässerökologisches Gutachten in Auftrag gegeben.

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