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Zum Entwurf eines Aktionsplanes über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln 2022-2026 hat der Kärntner Naturschutzbeirat folgende Stellungnahme abgegeben:

Es ist zu begrüßen, dass in Bezug auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln – vor allem im privaten Bereich - einige Verbesserungen zu bemerken sind.

So ist in einigen Bundesländern, wie Kärnten und Vorarlberg, geregelt, dass andere, als berufliche Verwenderinnen und Verwender, ausschließlich Pflanzenschutzmittel verwenden dürfen, die nach den Bestimmungen über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind und entweder

  • Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko im Sinne des Artikel 47 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sind oder
  • Substanzen enthalten, die gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 über die ökologische/biologische Produktion für die biologische Landwirtschaft zugelassen sind.

In diesem Zusammenhang ist jedoch gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass es ein taugliches Instrumentarium braucht, damit auch berufliche Anwender*innen im Haus- und Kleingartenbereich tatsächlich nur solche Pflanzenschutzmittel verwenden dürfen, die für diesen Einsatz bestimmt sind.

Aufgrund diverser Erfahrungsberichte aus der Bevölkerung (Nachbarn) erscheint dies unbedingt erforderlich, um zu verhindern, dass gerade im Haus- und Kleingartenbereich, beispielsweise das Anwendungsverbot von Glyphosat durch den vom Grundeigentümer beauftragten, sachkundigen Anwender*innen - wie Gärtner*innen oder Hausbesorger*innen - unterlaufen werden kann.