Durch die Umsetzung des Vorhabens entstehen massive Eingriffe in ein äußerst sensibles Ökosystem und dadurch unwiderrufliche Schädigungen des Landschaftsbilds und Erholungswerts der Landschaft.
Grünau im Almtal: Forststraße „Obere Wallibachstraße“ - erfolgreiche Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Oö.
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