Willkommen auf der Plattform der Umweltanwaltschaften Österreichs!
In jedem österreichischen Bundesland ist von den jeweiligen Landesregierungen eine Umweltanwaltschaft eingerichtet. Die Umweltanwaltschaften vertreten die öffentlichen Interessen des Natur- und Umweltschutzes. Zusätzlich unterstützen sie die Bürgerinnen und Bürger bei Umweltproblemen und Missständen.
Neuigkeiten
Zweiter Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan – gemeinsame Stellungnahme
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- Kategorie: Gemeinsame Stellungnahmen & Initiativen
Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) ist eine generelle Planung, in der alle sechs Jahre die für die Entwicklung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse der Flussgebietseinheiten Donau, Rhein und Elbe anzustrebende wasserwirtschaftliche Ordnung in möglichster Abstimmung der verschiedenen Interessen dargestellt wird.
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NÖ Umweltanwalt zur UVP „Marchfeldkogel“: "Projektwerberin hat schlüssige, nachvollziehbare und vollständige Angaben zu machen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger klar zu beantworten!"
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- Kategorie: Niederösterreich - Stellungnahmen & Initiativen
St. Pölten, 16. Juli 2015 - Bei der UVP-Verhandlung zum Projekt „Marchfeldkogel“ am 15. Juli 2015 hat der NÖ Umweltanwalt Thomas Hansmann in seiner abschließenden Stellungnahme zu später Stunde wie folgt ausgeführt: „Ich habe in der heutigen Verhandlung Vertreterinnen und Vertreter der Projektwerberin gehört, die auf Fragen besorgter Bürgerinnen und Bürger unschlüssige, widersprüchliche bzw. nicht nachvollziehbare Aussagen getätigt haben. Streckenweise konnte man sich des Gefühls nicht erwehren, dass sie das eigene Projekt nicht kennen.“
Hansmann weiter: „Die Projektwerberin hat als Basis für ein aussagekräftiges Gutachten im Fachbereich Verkehr jedenfalls das gesamte durch das Projekt verursachte Verkehrsaufkommen transparent zu
EuGH: Verschlechterung des ökologischen Zustands eines Oberflächenwasserkörpers schon bei Beeinträchtigung einer Qualitätskomponente
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- Kategorie: Niederösterreich - Stellungnahmen & Initiativen
Mit Erkenntnis C-461/13 vom 1. Juli 2015 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass nicht erst dann eine zur Anwendung der Ausnahmegenehmigung gemäß Art. 4 Abs. 7 Wasserrahmenrichtlinie (§ 104a Wasserrechtsgesetz) führende Verschlechterung des ökologischen Zustands eines Oberflächenwasserkörpers vorliegt, wenn eine Herabstufung im System der Gewässergüterklassen erfolgt (Schwellenüberschreitung).
Vielmehr liegt eine Verschlechterung des Zustands eines Oberflächenwasserkörpers laut EuGH bereits im Fall der nachteiligen Veränderung innerhalb einer Güteklasse vor - wenn also eine Verschlechterung einer bei der Beurteilung des ökologischen Zustands eines Oberflächenwasserkörpers zu berücksichtigenden Qualitätskomponente