Willkommen bei der Niederösterreichischen Umweltanwaltschaft! 

 

Ihre Ansprechpartner*innen in der NÖ Umweltanwaltschaft:

 

Leitung - NÖ Umweltanwalt: Mag. Tom Hansmann, MAS

Fachreferent*innen:

Mag. Klemens Grösel (zuständig für die Bezirke: Baden, Lilienfeld, Mödling, Neunkirchen und Magistrat Wiener Neustadt) 

Dipl.-Ing. Dr. Erwin Huter (zuständig für die Bezirke: Krems, Melk, Scheibbs, Magistrate Krems und Waidhofen an der Ybbs sowie Stadt Klosterneuburg)

Mag.a Birgit Kasper (zuständig für die Bezirke: Gänserndorf, St. Pölten, Tulln und Magistrat St. Pölten)

Mag.a Birgit Kellner (zuständig für die Bezirke: Gmünd, Hollabrunn, Horn, Mistelbach, Waidhofen an der Thaya, Zwettl)

Dipl.-Ing.in Anita Scharl (zuständig für die Bezirke: Amstetten, Bruck an der Leitha, Korneuburg)

Kanzlei: 

Martina Bandion

Johannes Diemt 

Wolfgang Dötzl

 

Gemäß unserem gesetzlichen Auftrag sehen wir uns besonders als „Andockstation“ für Bürgerinnen und Bürger in Umweltangelegenheiten.

Weisungsfreie Einrichtung
Wir sind am Sitz der NÖ Landesregierung in St. Pölten eingerichtet. Unser Leiter, Mag. Tom Hansmann, MAS, der vom Gesetz auch als „NÖ Umweltanwalt“ bezeichnet wird, ist von der Landesregierung unbefristet bestellt. Mittels Verfassungsbestimmung sind wir bei unseren Amtshandlungen und Entscheidungen weisungsfrei.

Auftrag und Aufgabenspektrum
Wir erfüllen einen gesetzlichen Auftrag: Zur Wahrung der Interessen des Umweltschutzes haben wir ein großes Aufgabenspektrum wahrzunehmen. Wir sind – auf Basis des NÖ Umweltschutzgesetzes – beispielsweise dazu berufen,

  • die Interessen des Umweltschutzes in Verwaltungsverfahren zu vertreten, etwa in Verfahren nach dem NÖ Naturschutzgesetz, dem NÖ IPPC-Anlagen und Betriebe Gesetz, dem NÖ Elektrizitätswesengesetz, usw.,
  • die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinden bei Ausübung ihrer Rechte in Umweltbelangen nach unseren Möglichkeiten zu unterstützen,
  • diese bei privaten Maßnahmen, die für den Umweltschutz von Bedeutung sind, zu beraten,
  • über Planungen bzw. Angelegenheiten, die für den Umweltschutz bedeutsam sind, zu informieren,
  • die einschlägige Verwaltungspraxis zu beobachten und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge zu machen,
  • Stellung zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen im Begutachtungsverfahren aus der Sicht des Umweltschutzes zu nehmen,
  • die uns durch andere Rechtsnormen – etwa das Abfallwirtschaftgesetz, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, usw. – übertragenen Aufgaben und Rechte wahrzunehmen und
  • Anregungen zur besseren Gestaltung der Umwelt zu geben.

Darüber hinaus arbeiten wir kooperativ mit Universitäten sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammen und stehen in engem Austausch mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Wir engagieren uns in Beiräten und bringen uns in partizipative Prozesse ein. Dort wo es mit unserer Rolle vereinbar ist vermitteln wir auch in Konfliktfällen, wo Umweltschutzinteressen im Vordergrund stehen.

Jedes Jahr geben wir einen Bericht über unsere aktuellen Aktivitäten heraus, alle vier Jahre einen umfassenden Tätigkeitsbericht.

Aktuelle wichtige Themen
Nachstehend eine Auflistung von für uns aktuell wichtigen Themen:

  • Energieeffektivität und –effizienz sowie Erneuerbare Energien
  • Behutsames Umgehen mit den verbliebenen natürlichen Fließgewässern und naturnahe Ufervegetationspflege
  • Baumhaftung
  • Natura 2000 und Waldbewirtschaftung
  • Natur- und Artenschutz
  • Ausgleichsflächen- und Landschaftskonto-Thematik